Trinkwasserhausanschluss

Für die Herstellung eines Wasserhausanschlusses bis einschl. 1½" erfolgt die Berechnung gemäß Anlage II zur AVB Trinkwasser.

Bei Leitungsquerschnitten über 1½" erfolgt die Berechnung nach Aufwand.

Standrohrmiete und Bauwasserzähler

Bauherrenmappe Trinkwasser

Ansprechpartner*innen

Frank Lessel

Michael Dubiel

Kundenservice der GWBS

Technisches Büro