Sicher versorgt – auch ohne Erdgasvertrag
Die wichtigsten Informationen zur Grund- und Ersatzversorgung auf einen Blick
Sie haben keinen Vertrag für Erdgas abgeschlossen? Im Zweifel sind Sie als Privathaushalt bei Gasbedarf im Niederdruck dennoch mit Erdgas versorgt. Darauf haben Sie sogar gesetzlichen Anspruch (§ 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetz).
Wenn Sie in unserem Grundversorgungsgebiet wohnen und keinen anderweitigen Erdgaslieferungsvertrag abgeschlossen haben, kümmern wir uns um Ihre Energiebelieferung. Auf dieser Seite informieren wir Sie zu unserem Grundversorgungs-Tarif sowie der Ersatzversorgung.
Gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Das neue Energiewirtschaftsgesetz ist am 13. Juli 2005 in Kraft getreten. Es sieht vor, dass der Versorger, der für die Grund- und Ersatzversorgung zuständig ist, seine Kunden darüber informiert. Für die Erdgaskunden der GWBS im Niederdruckbereich bieten wir die Grund- und Ersatzversorgung für Erdgas zu den allgemeinen Preisen und Bedingungen an. Sie entsprechen den unveränderten allgemeinen Preisen und Bedingungen der GWBS für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern mit Erdgas. "Haushaltskunden" im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letzverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
