- Vermeidung von offenem Feuer!
- Nicht rauchen
- Keine Feuerzeuge
- Keine elektrischen Schalter, Stecker und Klingeln betätigen
- Öffnen von Fenster und Türen!
- Bei Gasgeruch im Keller: Kellerfenster öffnen.
- Schließen aller Hähne an Gaszählern und Gasgeräten!
- Keller nur nach ausreichender Lüftung betreten.
- Niemals Gasleitungen und Gaszähler mit Flammen ableuchten!
- Auch schwachen Gasgeruch und Gasgeruch auf der Straße melden.
- Bei starkem Gasgeruch das Haus verlassen!
- In jedem Fall direkt anrufen - Tag und Nacht unter 06834/ 85-111
- Sofort alle Türen und Fenster öffnen!
- Sofort alle Gashähne schließen!
- Denken Sie auch an die Haupt-Absperreinrichtung am Hauptanschluss bzw. in Wohnblocks an die Absperrvorrichtung vor dem Gaszähler.
- Sofort alle Flammen löschen.
- Nicht aus den Räumen, in denen Gasgeruch ist, telefonieren!
- Zündquellen vermeiden!
- Kein Streichholz und Feuerzeug anzünden!
- Kein elektrisches Licht ein- oder ausschalten, da Schalter meist Funken geben!
- Keine elektrische Klingel betätigen!
- Verlassen Sie sich nicht auf den eigenen Geruchssinn, sonder ziehen Sie andere Personen hinzu. Die Gas- und Wasserwerke benutzen Messgeräte.
- Bei Gefahr im Verzug rufen Sie die Feuerwehr.
- Kann die Ursache des Gasgeruchs nicht gefunden werden, obwohl alle Gashähne geschlossen sind, verständigen Sie Ihre Gas- und Wasserwerke sofort. Auch schwacher Gasgeruch, dessen Ursache nicht ermittelt werden kann und Gasgeruch auf der Straße, muss den Gas- und Wasserwerken gemeldet werden!
- Ist der Gasgeruch nicht zu beseitigen oder sehr stark, verlassen Sie das Haus. Verständigen Sie auch Mitbewohner. Kellerräume nicht betreten.
- Sind Räume nicht ohne weiteres zugänglich, ist die Polizei (110) oder die Feuerwehr (112) sofort zu benachrichtigen; sie hat das Recht, sich Zutritt zu verschaffen. Gleichzeitig sind Ihre Gas- und Wasserwerke zu verständigen.
- Zur Abstellung der Mängel benachrichtigen Sie nur eine eingetragene Installationsfachfirma.
Notfallkontakt
Notfallnummer
- Telefon:0 68 34 85-111


