Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunden kurzfristig zu entlasten, hat die Bundesregierung ein Soforthilfepaket beschlossen. Gas- und Wärmekunden erhalten im Monat Dezember 2022 spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe.
Soforthilfe Stufe 1
Verzicht auf Dezemberabschlag:
Um für Sie sofort eine Entlastung in dieser schwierigen Zeit hoher Energiepreise und hoher Inflation sicherzustellen, werden wir Ihren Abschlag für den Monat Dezember 2022 für Gas bzw. Wärme nicht abbuchen.
Sollten Sie den Dezemberabschlag per Dauerauftrag oder in Bar überweisen, können Sie auf den Überweisungsvorgang im Dezember für Gas und Wärme verzichten.
Somit greift für Sie eine sofortige finanzielle Entlastung im Dezember und damit noch in diesem Jahr 2022.
Soforthilfe Stufe 2
Entlastungsbetrag:
Bei der nächsten Jahresabrechnung (Zustellung bis Ende Januar 2023) für Gas und Wärme werden wir Ihnen den so genannten Entlastungsbetrag gutschreiben.
Gas:
Bei Gas wird der Entlastungsbetrag gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf Basis der im Dezember gültigen Preise Ihres Tarifs und einem Zwölftel Ihrer Jahresverbrauchsprognose (Stand: September 2022) errechnet.
Wärme:
Bei Wärme wird Ihr diesjähriger Septemberabschlag mit einem Aufschlag von 20% als Entlastungsbetrag verwendet.
Fazit:
Sie brauchen nichts weiter zu unternehmen! Unsere Kundinnen und Kunden profitieren automatisch von beiden Stufen der Soforthilfe. Beide Werte, ausgesetzter Dezemberabschlag und Entlastungsbetrag werden Ihnen auf der Jahresrechnung 2022 transparent ausgewiesen.
Nach wie vor ist es wichtig, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – Hinweise zum Energiesparen auf unserer Homepage unter https://www.gwbs.de/erdgas/tipps-zumenergiesparen


