Die GWBS erheben im Auftrag der Gemeinden Bous und Schwalbach die Gebühren für die Grundstücksentwässerung.
Gebühren sind öffentliche Abgaben und richten sich nach den Bestimmungen des kommunalen Abgabengesetzes sowie den Satzungen der einzelnen Gemeinden. In den Satzungen der Gemeinde Bous und der Gemeinde Schwalbach ist auch die Bemessung und Festsetzung des Gebührensatzes geregelt.
Anträge auf Befreiung von der Kanalbenutzungsgebühr können bei den Bauämtern der zuständigen Gemeinde gestellt werden. Dies gilt auch für den Einbau von zweiten Wasserzählern zur Bewässerung von Nutz/Ziergärten, Teichanlagen usw.
Änderungen und Widersprüche gegen die Berechnungsgrundlage sind ebenfalls bei der entsprechenden Gemeinde einzureichen.


