Die Gebiete, in denen Grundwasser gefördert und Trinkwasser gewonnen wird, müssen vor Verunreinigungen oder Beeinträchtigungen besonders geschützt werden. Daher sind sie als Wasserschutzgebiete bzw. Trinkwasserschutzgebiete ausgewiesen, in denen fest definierte Verbote und Handlungsbeschränkungen gelten.