Trinkwasserhausanschluss

Für die Herstellung eines Wasserhausanschlusses bis einschl. 1½" erfolgt die Berechnung gemäß Anlage II zur AVB Trinkwasser. Bei Leitungsquerschnitten über 1½" erfolgt die Berechnung nach Aufwand.

Netzanschluss, Herstellung und Abwicklung

Technisches Büro